Liebe Eltern! Willkommen auf unserer speziellen "Corona-Seite". Auf dieser Seite findet ihr immer die aktuellsten Informationen.

Auf dieser Seite werden wir euch einerseits immer aktuell über die derzeitige Situation informieren und andererseits auf den Unterseiten Beschäftigungs- und Anschauungsmaterial für die Kinder bereitstellen.

Wir hoffen ihr kommt gut durch diese herausfordernde Zeit und stehen euch jederzeit bei Problemen oder Fragen unterstützend zur Verfügung.

25.3.2021

Liebe Eltern - soeben Post von der Stadt Wien Kinder- und Jugendhilfe (vorm. MA11) erhalten:
 
"Auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten von Wien, Niederösterreich und Burgenland für den Zeitraum rund um Ostern verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben.
Trotz dieser Maßnahmen bleiben die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder und Eltern, die dies benötigen, auch weiterhin offen.
 
Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gilt das Fernbleiben in der Zeit von 6.4.2021 bis 9.4.2021 gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz als gerechtfertigt (Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen)."
 
K1/K2 Regelung neu
- Die unterschiedliche Vorgehensweise aufgrund des Alters der erkrankten Personen entfällt. Das heißt auch wenn nur ein bestätigter positiver Erkrankungsfall eines Kindes bis zur 5. Schulstufe auftritt, wird die Gruppe als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft.
- Kontaktpersonen der Kategorie I, welche innerhalb der letzten 6 Monate als bestätigter Erkrankungsfall klassifiziert wurden oder durch den Abschluss der Impfung grundimmunisiert sind, können zu Kontaktpersonen der Kategorie II herabgestuft werden. Das gilt ebenso für Kontaktpersonen der Kategorie I, die erst einen Impfstich erhalten haben, sofern drei Wochen seit der Impfung vergangen sind.
 
23.12.2020
Latest News:  Liebe Eltern! Normalerweise passen wir mit Jahreswechsel unsere Preise an. Heuer haben wir, da es doch für einige ein coronabedingt finanziell schwieriges Jahr war, davon abgesehen. Die Kindergarten- und Hortbeiträge bleiben gleich wie 2020. Die nächste Anpassung wird erst mit dem neuen Kindergartenjahr 21/22 im September 2021 erfolgen. 
 

22.12.2020

____MA11-Original_____

Auf Grund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung für den Zeitraum von 26.12.2020 bis inklusive 17.1.2021 verschärfte Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen bekanntgegeben. Trotz dieser Maßnahmen bleiben die elementaren Bildungseinrichtungen für alle Kinder und Eltern, die dies benötigen, auch weiterhin offen.


Für die Zeit der Weihnachtsferien ergeht das Ersuchen an alle Eltern, ihre Kinder, wenn möglich, nicht in einem Kindergarten oder in einer Kindergruppe betreuen zu lassen. Wer die Möglichkeit hat, sein Kind zu Hause zu betreuen, sollte das bitte tun! 

Von 7.1.2021 bis 15.1.2021 können alle Familien, die Betreuung oder Unterstützung benötigen, ihre Kinder in den Kindergarten oder die Kindergruppe bringen - so wie auch im letzten Lockdown.
Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gilt das Fernbleiben gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz als gerechtfertigt (Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen).

Im Falle geänderter Vorgehensweisen werden Sie natürlich unverzüglich von uns informiert.

____MA11-Original_____

 

15.5.2020 - Ein neues Schreiben der MA 11 - 1:1 hier abgebildet mit dem Inhalt, dass alle Besuchseinschränkungen für den Kindergarten AUSGELAUFEN sind!

____MA11-Original_____

Sehr geehrte Betreiberinnen, sehr geehrter Betreiber!


Beendigung der Einschränkungen hinsichtlich Kindergärten und Kindergruppen

Eine Verlängerung des Erlasses des BMSGPK hinsichtlich Maßnahmen aufgrund des Epidemiegesetzes in Bezug auf Kindergärten und und der daraufhin ergangenen Verordnung des Landeshauptmannes von Wien ist nicht angedacht.

Damit gelten die mit Erlass und Verordnung festgelegten Einschränkungen für Kindergärten und Kindergruppen ab 16. Mai 2020 nicht mehr. Alle anderen Maßnahmen in Verbindung mit COVID-19 bleiben davon unberührt.

Die neuen Empfehlungen des BMSGPK für Kindergärten sind jedenfalls zu beachten:
Schutzmaßnahmen in Kindergärten

Dies bedeutet für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr, dass das Fernbleiben von Kindern nicht mehr mit dem Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz gerechtfertigt werden kann.

Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr,

  • die derzeit durch den Besuch des Kindergartens oder der Kindergruppe in ihrer Gesundheit gefährdet werden (z.B. bei chronischen Erkrankungen), oder
  • die ihre (chronisch kranken) Erziehungsberechtigten gefährden würden

gilt bei Fernbleiben der Rechtfertigungsgrund "Erkrankung des Kindes oder der Erziehungsberechtigten" sinngemäß.

____MA11-Original_____

24.04.2020 - Das Schreiben der Ma 11 "Elementarpädagogik aktuell" 1:1 hier abgebildet.
Hinweis: Wir haben unter Einhaltung der "Corona-Hygienevorschriften" normal geöffnet. Wir ersuchen nur um 1tägige Voranmeldung bei Betreuungsbedarf damit wir Personal-und Essensbedarf abstimmen können. Falls notwendig ist aber natürlich auch Spontanbesuch möglich.

____MA11-Original_____

Informationen zum Besuch von Kindergärten (inklusive Horte) und Kindergruppen ab 27.4.2020

Eltern und Obsorgeberechtigte haben in den letzten Wochen mit viel Durchhaltevermögen und Engagement ihre Kinder weitgehend alleine betreut. Nach dieser langen Zeit der physischen und sozialen Distanzierung ist es wichtig, Kindern ihr Recht auf altersgemäße Sozialkontakte und elementare Bildung wieder zu geben. Auch Eltern brauchen Entlastung, um ihrer Berufstätigkeit angemessen nachgehen zu können.

Ab 1. Mai 2020 dürfen unter bestimmten Auflagen alle Geschäfte und viele Dienstleistungseinrichtungen öffnen. Für Betriebe der Freizeit-, Gastronomie- und Tourismusbranche wird die weitere Vorgehensweise noch definiert. Auch der Bildungsbereich Schule/Hort/Kindergarten/Kindergruppe soll schrittweise den Betrieb wieder hochfahren.

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten endet mit Ablauf des 26.4.2020.

Bei Ihrer Planung des Betreuungsangebots ab 27.4.2020 sind folgende Richtlinien zu beachten. Sollten weitere Entwicklungen eine Änderung der Richtlinien erfordern, werden Sie darüber umgehend informiert.

 

Ab 27.4.2020

  1. Kinder von berufstätigen Eltern/Obsorgeberechtigten können den Kindergarten (inklusive Hort)/Kindergruppe jedenfalls besuchen. Es gilt keine Einschränkung hinsichtlich der Art der Berufstätigkeit.
  2. Auch bevor es in der Familie zu einer erheblichen Belastungssituation kommt, kann das Angebot der Betreuung im Kindergarten (inklusive Hort) beziehungsweise der Kindergruppe in Anspruch genommen werden - dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder Obsorgeberechtigten.
  1. Alleinerzieher*innen, die nicht berufstätig sind, brauchen oft besondere Unterstützung. Hier kann stundenweiser oder tageweiser Besuch des Kindergartens (inklusive Hort) beziehungsweise der Kindergruppe eine wichtige Ressource sein.


Die Öffnungszeiten der Standorte können bedarfsorientiert angepasst werden. Bitte erheben Sie rechtzeitig den Betreuungsbedarf bei den Eltern/Obsorgeberechtigten. 

 

Ab 4.5.2020

Zusätzlich zu Kindern von berufstätigen Eltern, Alleinerzieher*innen oder bei drohenden beziehungweise bestehenden erheblichen Belastungssituationen werden Sie, ersucht speziell folgende Kinder zum Besuch des Kindergartens (inklusive Hort) beziehungweise der Kindergruppe einzuladen, die aus Ihrer Sicht einen besonderen Förderbedarf aufweisen. Dazu zählen insbesondere:

  • Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schule
  • Kinder im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf
  • Kinder, die als einziges Kind in einem Haushalt leben

 

____MA11-Original_____

 

11.04.2020 - Ein Schreiben der MA 11 an uns: Mit Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 8. April 2020 wurden die Einschränkungen hinsichtlich der Kinderbetreuungseinrichtungen bis 26. April 2020 verlängert (siehe Anhang). Das bedeutet, dass die bisherigen Regeln hinsichtlich Zulässigkeit von Kinderbetreuung weiterhin auch nach Ostern gelten. Eine entsprechende Verordnung des Magistrats der Stadt Wien ist in Ausarbeitung und wird Ihnen, so bald sie vorliegt, umgehend übermittelt werden.

6.4. 2020 - Wir haben auch in den Osterferien für jene die einen dringenden Betreuungsbedarf haben geöffnet. Da sich in dieser Woche aber kein Kind angesagt hat, sind wir mit Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten beschäftigt. Solltet ihr einen spontanen Betreuungsbedarf für euer Kind haben - bitte anrufen - Leyla und Laura sind in Bereitschaft und innerhalb von 15 Min. jedenfalls verfügbar. Unsere mobilen Telefonnummern findet ihr unter Kontakt.


31.3.2020 - Unsere Information über die Beitragszahlung für April -  Beitragsinformation April


17.3.2020 - Verordnung des Magistrats